Jörg Zenker
Breslauerstraße 12
89297 Bellenberg
Tel. 0176/3138 4535
iseeyoulater@gmx.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen Schaulustiges Ulm
Unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber, im Folgenden genannt „Kunde“ und Schaulustiges Ulm, im Folgenden genannt „Veranstalter“. Sie sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Veranstalter und dem Kunden. Die vertraglichen Vereinbarungen gelten auch für telefonische Buchungen. Absagen müssen hingegen immer schriftlich erfolgen.
Mit einer Buchung erkennt der Vertragspartner diese AGB an.
1. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch mündliche oder schriftliche Anmeldung des Kunden zustande. Diese Anmeldung gilt bei Gruppenprogrammen für die gesamte Gruppe und die aus der Buchung entstehenden Forderungen. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die Buchung wird verbindlich, sobald die bestellte Leistung vom Veranstalter, mündlich, schriftlich oder per E-Mail bestätigt wird.
2. Vertragsumfang
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der Führungen vom Veranstalter bzw. aus der Auftragsbestätigung an den Kunden. Änderungen des Leistungsumfangs durch den Veranstalter, die aufgrund einer veränderten Ausgangslage notwendig sind, sind in diesem Fall gestattet.
Nebenvereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Veranstalter.
3. Preise
Es gilt der bei Vertragsabschluss vereinbarte Preis.
Alle angegebenen Preise sind Bruttopreise und verstehen sich inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt je nach Vereinbarung gegen Vorausrechnung, in bar vor Ort oder gegen Rechnung. Die Zahlung bei Vorausrechnung ist bis drei Tage vor Beginn der vereinbarten Leistung fällig. Zahlungen gegen Rechnung sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu begleichen.
5. Rücktritt des Kunden, Rücktrittskosten
Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung durch schriftliche Erklärung gegenüber Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Termin nicht wahr ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen:
• bis 7 Tage vor Auftragsbeginn:
keine Gebühren
• bis 48 Stunden vor Auftragsbeginn:
50% des vereinbarten Preises
• weniger als 48 Stunden vor Auftragsbeginns:
100% des vereinbarten Preises
• bei Nichterscheinen:
100% des vereinbarten Preises
Wenn zusätzliche Leistungen gebucht werden, die der Veranstalter von anderen Leistungsträgern vermittelt oder bezieht (Beförderung, Bewirtung, Hotels, Schifffahrten, Museumsführungen …), gelten die Stornierungsbedingungen der jeweiligen Leistungspartner. Für Umbuchungen kann je nach Aufwand eine gesonderte Gebühr berechnet werden.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:
aufgrund Einwirkung höherer Gewalt
aufgrund von Straßensperrungen, z.B. bei öffentlichen Veranstaltungen und Straßenfesten
wegen plötzlicher Krankheit eines Gästeführers. Darüber wird der Kunde unverzüglich unterrichtet.
wenn der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Kunden die Durchführung der Führung, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stören oder wenn er sich in solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
wenn der Kunde die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält
wegen unzureichender Teilnehmerzahl. Der Termin kann in diesem Fall bis zu 72 Stunden vor Beginn via E-Mail oder telefonisch abgesagt werden.
7. Gewährleistung und Haftung
Der Veranstalter haftet für die gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltungen, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistung.
Der Veranstalter haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter vermittelt werden (z.B. gastronomische Leistungen, Museums- oder Ausstellungsbesuche) oder andere Fremdleistungen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für seitens der Teilnehmer eigenverantwortliche Sach- und Körperschäden, Verlust mitgeführter Gegenstände oder für mögliche Unfälle. Der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Kunden sind verpflichtet, mögliche Mängel unverzüglich dem Veranstalter mitzuteilen.
8. Datenschutz
Der Kunde stimmt der Nutzung seiner Daten für die interne Kundenbetreuung und Bearbeitung der Buchung zu. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt.
9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Ulm, je nach Art der Veranstaltung kann der Erfüllungsort auch Neu-Ulm sein. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben ist Ulm.